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   OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21   

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https://dejure.org/2021,50134
OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21 (https://dejure.org/2021,50134)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2021 - 3 U 108/21 (https://dejure.org/2021,50134)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2021 - 3 U 108/21 (https://dejure.org/2021,50134)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche auf Auskunft Herausgabe gegen einen Erbschaftsbesitzer; Verwerfung einer Berufung wegen Nichterreichens des Rechtsmittelstreitwerts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2000 - XII ZB 12/97

    Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21
    Seine Beschwer ist daher am Aufwand des erneuten Durchgehens und Prüfens auf Vollständigkeit seiner bereits getätigten Angaben zu orientieren (BGH, NJW 2000, 3073 [3074]).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21
    Zwar dürfen darüber hinausgehend im Einzelfall auch die Kosten für einen rechtsanwaltlichen Beistand berücksichtigt werden, wenn der Urteilsspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist oder die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs besondere Rechtskenntnisse voraussetzt (BGH WM 1996, 466 f).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 9 UF 137/07

    Unzulässige Berufung wegen Nichterreichens der Berufungssumme - Wert eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21
    Dafür kann hier mangels näherer Angaben nicht mehr als ein pauschaler Betrag von 100 Euro angesetzt werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.10.2007- 9 UF 137/07 - NJOZ 2008, 1862).
  • OLG Koblenz, 10.02.2015 - 3 U 1344/14
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21
    Abzustellen ist dabei auf den Aufwand an Zeit und Kosten, den die ordnungsgemäße Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert (Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl. [2007], § 3 Rdnr. 26; KG Beschluss vom 19.02.2018 - 26 U 175/17; BeckRS 2018 Nr. 15547 Rn. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2015 - 3 U 1344/14 - MDR 2015, 355, Rdnr. 5 nach juris), soweit diese vollstreckungsfähig ist (BGH, FamRZ 2002, 666 [667]).
  • KG, 19.02.2018 - 26 U 175/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.11.2021 - 3 U 108/21
    Abzustellen ist dabei auf den Aufwand an Zeit und Kosten, den die ordnungsgemäße Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfordert (Musielak/Heinrich, ZPO, 5. Aufl. [2007], § 3 Rdnr. 26; KG Beschluss vom 19.02.2018 - 26 U 175/17; BeckRS 2018 Nr. 15547 Rn. 11; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.02.2015 - 3 U 1344/14 - MDR 2015, 355, Rdnr. 5 nach juris), soweit diese vollstreckungsfähig ist (BGH, FamRZ 2002, 666 [667]).
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